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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen

1. Die hier aufgeführten Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen bilden die Grundlage für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Sie sind rechtsverbindlich für beide Parteien, abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur dann verbindlich , wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Einkaufsbedingungen, sofern er nicht schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht.

2. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Es wird eine Angebotsbindefrist von 6 Wochen vereinbart. Bei späteren Bestellungen muß gegebenenfalls nachkalkuliert werden. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen sind bestmöglich ermittelt, jedoch für uns unverbindlich. Sonderpreise sind immer an der angefragten Bedarfsmenge berechnet.

3. Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. durch unsere Firma oder einen Ihrer Vertreter bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Auftragsbestätigungen müssen sofort, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche schriftlich geltend gemacht werden. Die bestätigten Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.

4. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Lieferung vereinbart, so geht die Gefahr mit Ankunft bei der Lieferanschrift an den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns überlassen. Unsere angegebenen Liefertermine gelten vorbehaltlich der rechtzeitigen Anlieferung unserer Vorlieferanten. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer Ihrer Auswirkungen, oder im Falle der Unmöglichkeit, von der Lieferpflicht. Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Die Ware wird handelsüblich verpackt und wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Eine Rücknahme, bzw. eine Vergütung von Verpackungsmaterial kann nicht erfolgen. Eine Versicherung gegen Transportschäden, Verlust oder Bruch erfolgt nur auf gesonderten Wunsch des Kunden zu seinen Lasten. Schadensmeldungen sind sofort nach Empfang der Ware schriftlich nach Art und Umfang zu erstatten. Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren bescheinigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.

5. Unser Kunde verpflichtet sich, wenn er Kaufmann ist, alle erkennbaren , und wenn er kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Ware, die ausdrücklich als Minderqualität bezeichnet ist, unterliegt nicht der Mängelrüge. Bei fristgerechter Mängelrüge fehlerhafter Waren im Sinne von § 459 Abs. 1 BGB stehen unseren Kunden unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB sind als Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn , daß eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Schadensersatzansprüche unserer Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, ausgenommen es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

6. Bereits versandte und verrechnete Ware kann nur unter Zugrundlegung eines Unkostenanteils, der 15 % des Warenwertes beträgt , mindestens jedoch € 10.-, zurückgenommen werden. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen bzw. von besonders auf Wunsch des Kunden beschaffte Ware, ist ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart , sofort fällig und zahlbar. Für Skontorechnungen ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw., maßgeblich. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Bezahlung durch Schecks ist möglich, es sei denn, es besteht Grund zu der Annahme, daß der Scheck nicht eingelöst wird. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Wechselsteuer Diskont, Protest u. Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bestehen mehrere Forderungen gegen einen Kunden, so werden bei den eingehenden Zahlungen jeweils die ältesten Forderungen verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten, oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit: Wir sind berechtigt, von unserem Kunden , der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens jedoch 8 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich. MwSt. zu berechnen,Es wird zuzüglich eine Verzugspauschale von 40,00 Euro berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt uns vorbehalten. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit dem Wirksamwerden dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingung seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand, oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muß uns der Kunde unverzüglich schriftlich anzeigen. Die Abschrift eines Pfändungsprotokolls, sowie eine eidesstattliche Versicherung, aus der hervorgeht, daß unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache besteht, muß unverzüglich zugesendet werden. Mit dem Wirksamwerden dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages zuzüglich 10 %. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen jedoch nur so lange , als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt . Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden . Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde.

9. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist unser Firmensitz. Gerichtsstand für alle Fälle ist der Sitz unserer Firma.



Nagel Dichtungstechnik e.Kfm.
Bretzfeld; Juli 2016